FAQ
Hier finden Sie eine Liste mit den am häufigsten gestellten Fragen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. >>> Kontakt
3-Quellen-Strategie:
Ist eine Beitragsfreistellung möglich?
Ja, höchstens für ein halbes Jahr (mit Nachweis).
Kann der Kunde zwischendurch an sein Geld ran bzw. sich etwas auszahlen lassen?
Grundsätzlich nicht. Jedoch können die Gewinnbeteiligungen jährlich ausgezahlt werden.
Kann der Betrag auch monatlich überwiesen werden oder muss es per Lastschrift geschehen?
Die Kunden können auch selbst überweisen oder einen Dauerauftrag einreichen.
Muss das Agio sofort und in einem Betrag bezahlt werden?
Sofort ja, aber bei Ratenzahlern ist eine erhöhte Ratenzahlung möglich. Bei Einmalzahlern wird vorrangig das Agio ausgeglichen! Das Agio wird bei beiden Varianten zuerst beglichen.
Sind Auszahlungen der Gewinne möglich?
Eine Gewinnbeteiligung ist möglich, jedoch kein Gewinnanspruch.
Wann kommt der Jahresabschluss?
Spätestens zum 30.6. des Folgejahres.
Wann wird bei Ratenzahlern die Lastschrift gezogen?
Immer am 1. des Monats.
Was bedeutet 8 % Grunddividende?
Die Frequenta Beteiligungs AG hat sich mit der „3-Quellen-Renditestrategie“ das Ziel gesetzt nach Kosten einen Ertrag von durchschnittlich 8 % p. a. zu erzielen. Wird ein höherer Ertrag als 8 % erzielt, hat der Anleger Anspruch auf ein Drittel des Mehrerlöses.
Beispiel: werden 11% p. a. erzielt, erhält der Anleger eine Gutschrift von 8 % + 1/3 von den darüberliegenden 3 % also 1 % = Ergebnis für den Anleger 9 %.
Werden weniger als 8 % p. a. erzielt, z.B. nur 5 % werden dem Anleger diese 5 % gutgeschrieben bzw. ausbezahlt. Zusätzlich werden die zu 8 % fehlenden 3 % als Gewinnanspruch gebucht.
Dieser Anspruch bedeutet, das die noch offen stehenden Prozente (im obigen Beispiel 3 %) aus den Ergebnissen der folgenden Geschäftsjahre rückwirkend auszugleichen sind. Die Gesellschaft ist verpflichtet, Erträge die in den folgenden Jahren über 8 % p. a. liegen, vorrangig zu Ausgleich noch offener Ansprüche zu verwenden.
Mit dieser Methode sollen über die Zeit, Ergebnisschwankungen ausgeglichen werden, und sicher gestellt werden, dass im Durchschnitt der Anlagezeit auch tatsächlich 8 % vergütet wurden. Eine Garantie kann hierfür jedoch nicht gegeben werden.
Was hat der Kunde für Einkünfte aus dieser Beteiligung?
Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Was ist, wenn ein Kunde krank oder arbeitslos ist und somit finanzielle Schwierigkeiten hat?
Es wird ein Nachweis über die jeweilige Situation benötigt und das Konto ruhend gestellt.
Was wird mit dem Geld der Kunden gemacht?
Das Geld wird in 3-Quellen-Rendite-Strategie (Immobilien, Firmen-/Projektbeteiligung und Vermögensverwaltung) investiert.
Baufinanzierung:
Muss eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag abgeschlossen werden?
Nein. Sinn könnte eine Risiko-Lebensversicherung machen. Falls der „Hauptverdiener“ ausfällt, ist der Partner abgesichert und kann im Haus wohnen bleiben. Insgesamt machen Lebensversicherungen und Bausparverträge auf Grund ihrer geringen Guthaben-Verzinsung wenig Sinn. Die vermeintlich günstige Bausparfinanzierung ist auf Grund der hohen Tilgungsrate sehr belastend (hohe Rate) und im Rahmen der Gesamtfinanzierung für viele Kunden nicht bezahlbar.
Was ist der Beleihungswert?
Der Beleihungswert ist der Verkehrswert abzüglich eines Risiko- oder Sicherheitsabschlages. Dahinter steckt die Überlegung, dass eine Immobilie heute einen Verkehrswert von beispielsweise 200.000 Euro hat, aber wenn die Immobilie morgen wieder verkauft werden müsste vielleicht 10% weniger, also 180.000 Euro, als Kaufpreis bringt. Die Höhe dieses Sicherheitsabschlages ist von Bank zu Bank recht unterschiedlich und kann u. a. auch vom Alter des Gebäudes abhängen. Üblich sind Abschläge von 10% bis 20%.
Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzinssatz?
Der Nominalzinssatz gibt den Preis für den Nennbetrag des Darlehens an. Die Ratenhöhe wird unter Verwendung des Nominalzinssatzes zuzüglich Anfangstilgungssatz (z. B. 1 %) ermittelt. Der Effektivzins oder anfängliche Effektivjahreszins nach Preisangabenverordnung berücksichtigt eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Verrechnung von Zins- und Tilgungsleistungen, den
Zeitpunkt der Zahlungen, den Nominalzinssatz, die Bearbeitungsgebühr, ein evtl. Disagio, eine evt. Vermittlungsgebühr sowie die Zinsbindungsfrist. Der Effektivzins soll die tatsächliche finanzielle Belastung pro Jahr angeben. Da er aber nach Definition der Preisangabenverordnung Schätzgebühren und Kontoführungskosten und weitere Gebühren und Zinsen wie z. B. Bereitstellungszinsen nicht enthält, ist er leider nur eingeschränkt aussagekräftig.
Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?
Der Verkehrswert ist eigentlich nichts anderes als der aktuelle Marktwert dieser Immobilie. In der Regel nimmt man dabei an, dass der Verkehrswert beispielsweise gleich dem Kaufpreis ist. Bei einem Neubau oder einer Umschuldung wird dieser Verkehrswert ein wenig komplizierter berechnet.
Was ist ein Disagio?
Ein Disagio oder Damnum ist ein Auszahlungsabzug oder Auszahlungseinbehalt, der auch als vorab bezahlter Zins bezeichnet werden kann. Für Selbstnutzer ist es nicht mehr steuerlich absetzbar. Da bei gleichem Effektivzins der Nominalzins und somit die Ratenhöhe sinkt, wird die Tilgung und die Gesamtlaufzeit ungünstig in die Zukunft verlagert.
Was ist ein Forward-Darlehen?
Ein Forward-Darlehen soll den derzeit günstigen Zinssatz, unter Zahlung eines Zinsaufschlages, für die Zukunft sichern. Es wird in der Regel für bis zu drei Jahre im Voraus angeboten. Ein Forward-Darlehen käme in Frage, wenn die Zinsbindung einer teueren Hypothek noch nicht abgelaufen ist. Sollte der Zinssatz aber nicht ansteigen, würde sich Ihr Zinsaufwand erhöhen.
Was kann finanziert werden?
Jede Immobilie zu der es ein Grundbuch gibt. Vorrangig jedoch: Ein- und Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Nur Baugrundstücke ohne eine konkrete Bauplanung gestaltet sich häufig schwierig.
Was muss bei Sondertilgungen beachtet werden?
Die Möglichkeit der Sondertilgung sollte grundsätzlich vor Vertragsabschluss besprochen und vereinbart werden. Viele Banken bieten standardmäßig eine jährliche Sondertilgung von maximal 5 % vom Nennbetrag des Darlehens ohne Zinsaufschlag. Grundsätzlich sollte diese Option immer offen sein.
Welche Möglichkeiten der Baufinanzierung gibt es?
- normale Bank/Hypothekendarlehen mit Zins und Tilgung
- Bankvorausdarlehen gegen Bausparverträge oder Lebensversicherungen
- Bauspardarlehen
- KfW Förderdarlehen
Welche Nebenkosten erwarten den Kunden?
Beim Erwerb einer Immobilie entstehen zusätzlich zum Kaufpreis weitere Kosten, die bei der Finanzierung unbedingt zu berücksichtigen sind und in der Regel einmalig anfallen. Zu diesen Nebenkosten gehören z.B. Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchgebühren, Maklerprovision, etc. Des Weiteren entstehen durch den Betrieb und die Bewirtschaftung der Immobilie fortlaufend weitere Kosten, z.B. Abwassergebühren, Müllgebühren, Grundsteuer, etc. Diese sind bei der Ermittlung der monatlichen Gesamtbelastung zu berücksichtigen.
Welche Unterlagen werden zur Einreichung einer Baufinanzierung benötigt?
- aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan (Flurkarte)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten und Schnittzeichnung)
- Berechnung der qm Wohn- Nutzfläche
- Kubusberechnung (m³ umbauter Raum)
- Baubeschreibung
- Feuerversicherungsnachweis
- Teilungserklärung (nur bei ETW)
- aktuelle Fotos (innen und außen)
- bei Arbeitnehmern: Einkommens- Gehalts- Rentennachweise (letzten 3 Monate) letzten Steuerbescheid
- bei Selbständigen: letzten 3 Bilanzen, letzten Steuerbescheid, letzte BWA
- Kopie aller Kredit- und Hypothekenverträge mit Angabe (Kontoauszug) der aktuellen Restschuld und der ursprüngliche bewilligten Summe – Ratenhöhe + sonstige laufenden Belastungen (Unterhalt etc.)
Wird Eigenkapital benötigt? Wenn ja, wie viel?
Es besteht die Möglichkeit den Kaufpreis bis zu 100 % zu finanzieren. Werden durch Einsatz von mehr Eigenkapital z. B. nur 80 % des Kaufpreises finanziert, werden in aller Regel günstigere Zinsen angeboten, da sich das Risiko der Bank reduziert. Die Nebenkosten wie, Notar, Makler und Grunderwerbsteuer sollten in jedem Fall mit Eigenkapital dargestellt werden.